Furtmeier DienstleistungsgruppeEthik Charta - Präambel

Grundvoraussetzung für Compliance in unserem Unternehmen ist die eindeutige und bindende Weisung der Unternehmensleitung an alle Mitarbeiter1, dass geltendes Recht sowie unternehmensinternen Richtlinien einzuhalten sind und Verstöße nicht toleriert werden. Die nachfolgende Verhaltensrichtlinie (Code of Conduct) ist eine verbindliche Formulierung. Sie beschreibt und erläutert Ziele und Regeln, die unsere Verpflichtung im Gebäudereiniger-Handwerk zu verantwortungsbewusstem, ethisch einwandfreiem und rechtmäßigem Handeln widerspiegeln.

Daher fordern wir von allen Führungskräften und Mitarbeitern, dass sie stets in Einklang mit dem geltenden Recht sowie den unternehmensinternen Richtlinien handeln.

Diese Verhaltensrichtlinie enthält präzise Vorgaben zur Beachtung des Wettbewerbsrechts
und des Antikorruptionsrechts, zur Handhabung von Spenden, zur Vermeidung
von Interessenskonflikten und zum Schutz des Unternehmensvermögens.
Sie ist ein Bestandteil unserer Unternehmenspolitik und interner
Führungsgrundsätze. Unmissverständlich und konsequent angewandt
ist diese Verhaltensrichtlinie ein wesentlicher Hebel, mit dem Verstöße
gegen externe und interne Regeln schon im Ansatz verhindert werden sollen.
Die Unternehmensleitung hat Vorbildfunktion.

Wir erwarten, dass unsere Führungskräfte die in diesem Verhaltenskodex festgelegten
Grundsätze aktiv vorleben und kommunizieren.

Jeder Mitarbeiter ist dafür verantwortlich, dass sein Verhalten
im Geschäftsleben dieser Richtlinie entspricht. Zu diesem
Zweck wird diese Richtlinie mit den in ihr enthaltenen
Grundsätzen allen Mitarbeitern im Unternehmen
bekannt gemacht. Alle Beschäftigten werden auf
die niedergelegten Inhalte verpflichtet.

Furtmeier Dienstleistungsgruppe ..für Ihren Erfolg!